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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse mit der DFP DOCK11 GmbH (im folgenden Dokument als DOCK11 bezeichnet) ausschließlich. Abweichende Geschäftsbedingungen der Kunden gelten nicht. Mit der Entgegennahme von Lieferungen oder Teillieferungen erkennen die Kunden die Geltung dieser Geschäftsbedingungen in jedem Fall an. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Vertragsverhältnisse mit den Kunden. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

II. Vertragsabschluß und Rücktritt

a. Angebote von DOCK11 sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von DOCK11 oder durch die Lieferung der bestellten Leistungen ohne vorherige Bestätigung zustande.
b. Sollte DOCK11 durch Umstände, die nicht selbst zu verantworten oder zu vertreten sind, an einer Leistung gehindert sein, insbesondere wegen nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Belieferung durch Lieferanten oder Dritte, nicht rechtzeitiger Rückgabe von Mietgeräten durch den Vormieter, unzumutbaren Wetterverhältnissen oder wetterbedingten Ausfällen, ist DOCK11 zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
c. Der Kunde ist, ohne dass es seiner vorherigen Zustimmung bedarf, zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet.

III. Preise und Zahlungsbedingungen

a. Alle Miet- und Produktionspreise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kosten für Verpackung, Porto und Fracht werden gesondert berechnet. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
b. Alle Lieferungen und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von DOCK11.

IV. Zahlungsverzug

a. Verzug tritt mit Zugang einer Mahnung nach Fälligkeit ein, jedenfalls aber 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung.
b. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, berechnet DOCK11 vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Rechte Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Für jede Mahnung mit Ausnahme der verzugsauslösenden Mahnung verlangt DOCK11 Mahnkosten i.H.v. 10,00 Euro.

V. Zurückbehaltung, Aufrechnung und Abtretung

a. Das Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenforderungen / Gegenansprüchen und die Aufrechnung mit Gegenforderungen / Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
b. Die Abtretung von Rechten und / oder die Übertragung von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ohne die ausdrückliche Einwilligung von DOCK11 ist ausgeschlossen.
c. DOCK11 kann Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis und Rechte an ihren Geräten jederzeit auf Dritte übertragen VI. Schadenersatz Die Haftung ist in den Fällen leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verzug und Unmöglichkeit sowie außerhalb wesentlicher Vertragspflichten für grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen auf die Höhe des ertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.

VII. Haftung

a. An DOCK11 übergebene Gegenstände und Materialien werden von DOCK11 grundsätzlich nicht versichert. Für ausreichenden Versicherungsschutz hat der Auftraggeber zu sorgen. Der Auftragnehmer haftet nicht für abhanden gekommene Verlangen.

VIII. Nutzungsrechte und Freihaltung

a. Der Kunde sichert DOCK11 zu, dass er über die entsprechenden Nutzungsrechte zur Vervielfältigung des Werkstückes verfügt und räumt DOCK11 die zur Vervielfältigung des Werkes erforderlichen Nutzungsrechte mit Vertragsschluss ein.
b. Der Kunde sichert DOCK11 zu, dass er über die entsprechenden Nutzungsrechte angelieferter Bild-, Ton- und Videomaterialien verfügt und räumt DOCK11 die zur Weiterverarbeitung erforderlichen Nutzungsrechte mit Vertragsschluss ein.
c. Der Kunde verpflichtet sich, DOCK11 von sämtlichen aufgrund unberechtigter Vervielfältigung oder Lieferung geltend gemachten Ansprüchen Dritter freizuhalten und DOCK11 entstandene Schäden zu ersetzen. Hierzu gehören auch die von DOCK11 aufgewendeten Kosten der Rechtsverfolgung bzw. -verteidigung

IX. Urheberrecht, Vervielfältigung und Lizenzfreigabe

a. DOCK11 besitzt das Urheberrecht auf alle erbrachten Leistungen.
b. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Kopien (auch auszugsweise) unserer Produkte selber oder durch Dritte erstellen zu lassen. Öffentliche Aufführung, Verleih und Vermietung (auch unentgeltlich) sind, sofern von uns nicht schriftlich genehmigt, untersagt.
c. Der Auftragnehmer kann den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.
d. Für alle gelieferten Audio- und Videoarbeiten gilt, soweit nicht anders vereinbart, eine Standart-Lizenzfreigabe für den deutschsprachigen Raum und eine Dauer von einem Jahr. Abweichende Vereinbarungen müssen schriiftlich getroffen werden.

X. Gewährleistungsanspruch

a. Mängelrügen und sonstige Beanstandungen aufgrund offensichtlicher Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von 10 Tagen nach Erhalt der Ware und unter gleichzeitiger Übersendung derselben zu Prüfzwecken zu erheben.
b. Qualitätsforderungen, die subjektiver Beurteilung unterliegen, insbesondere Farbgebung, Helligkeitsschwankungen, Kontrastschwankungen oder Lautstärkeunterschiede begründen keinen Gewährleistungsanspruch.
c. Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers beschränken sich nach unserer Wahl auf das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Hierfür ist uns eine angemessene Frist einzuräumen. Das Gewährleistungsrecht erlischt, wenn der Auftraggeber ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung Mängelbeseitigungsarbeiten, Änderungen von Scriptoder Programmier-Code oder sonstige Veränderungen des gelieferten oder bearbeiteten Materials vorgenommen hat bzw. vornehmen ließ. Bei Fehlschlägen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch DOCK11 hat der Auftraggeber das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
d. Sollten Mängel des gelieferten Materials entstehen, nachdem der Auftraggeber selbst Originaldateien (insbesondere Flash-Entwicklungsdateien) verändert hat, die von DOCK11 zur Verfügung gestellt oder geliefert wurden, erlischt der Gewährleistungsanspruch. Dies gilt auch dann, wenn die Änderungen keinen direkten Zusammenhang mit dem entstandenen Mangel erkennen lassen.

XI. Zusatzleistungen

a. Vorbereitungsarbeiten und Vorgespräche werden nach Zeitaufwand berechnet. Die infolge Filmüberprüfungen, Recherche und Kostenvoranschlägen entstandenen Aufwendungen werden zuzüglich Versandspesen und MwSt. in Rechnung gestellt, wenn kein Auftrag erteilt wird.
b. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Ebenso werden nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers, Autorenkorrekturen oder aufgrund nicht fristgerechter Lieferung des Auftraggebers entstandene zusätzliche Arbeitsaufwände, wie z. B. Nacht- oder Wochenendarbeit (soweit nicht im KVA erwähnt), dem Auftraggeber berechnet.

XII. Personenbezogene Daten

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, das seine personenbezogenen Daten bei DOCK11 zu eigenen Zwecken gespeichert werden (§ 33 Abs.2 Ziffer 1 Bundesdatenschutzgesetz).

XIII. Salvatoresche Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall tritt an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung, die den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

XIV. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Verträge ist der Geschäftssitz von DOCK11. Der Gerichtsstand ist Hamburg, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist. Abweichend hiervon kann DOCK11 auch am Gerichtsstand des Kunden klagen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand ist hiervon nicht berührt.